Nachfolgend sind die Bedingungen für die Benutzung von Software der Firma farmee GmbH, 70372 Stuttgart (“Lizenzgeber”) genannt, aufgeführt. Die Benutzung der Software erfolgt durch den Lizenznehmer (“Nutzer”), der sich ausdrücklich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, diese schließt sämtliche Geschlechter ein.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der farmee GmbH, Badergasse 8, 70372 Stuttgart (nachfolgend „Lizenzgeber“) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Leistungspaketes gültigen Fassung. Diese Nutzungsbedingungen gelten insbesondere für die Einrichtung und Nutzung eines Benutzerkontos auf der Webseite des Lizenzgebers www.alphabeet.org sowie den Erwerb von Leistungspaketen für die Benutzung (nachfolgend “Abonnement”) der dort angebotenen Software “alphabeet” (nachfolgend „Software“). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Hierüber wird der Lizenzgeber den Nutzer via E-Mail informieren. Durch die fortgesetzte Benutzung des Benutzerkontos und der Software erklärt der Nutzer sein Einverständnis in die Geltung der aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Benutzerkonto
(1) Für die Benutzung der Software ist die Einrichtung eines Benutzerkontos auf der Webseite des Lizenzgebers erforderlich. Das Nutzerkonto wird nach Ausfüllen des Registrierungsformulars durch Anklicken des Buttons „Registrieren“ erstellt. Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird der Nutzer aufgefordert, die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Diese Nutzungsbedingungen gelten dadurch auch für sämtliche unter dem Benutzerkonto erworbenen Leistungspakete.
(2) Der Nutzer hat die zu seinem Benutzerkonto gehörenden Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Mit der Registrierung beginnt unter Umständen ein kostenloser Probezeitraum (nachfolgend “Test-Abo”), welches die kostenlose Benutzung der Software für einen gewissen Zeitraum gestattet -vorbehaltlich § 7 Abs. (5)- und dessen Dauer während der Registrierung angegeben wird. Dieses Test-Abo soll es Nutzern ermöglichen, die Software zunächst auszuprobieren. Für den Fall, dass der Nutzer ein Abonnement erwirbt, wird das Leistungspaket „Test-Abo“ durch das kostenpflichtige Leistungspaket ersetzt. Sollte der Nutzer kein kostenpflichtiges Abonnement erwerben, kann sein Zugriff auf die Softwarefunktionen nach Ablauf des Test-Abos eingeschränkt werden.
§ 3 Erwerb kostenpflichtiger Leistungspakete
(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Abonnements auszuwählen. Eine Beschreibung der verschiedenen Leistungspakete und ihrer Funktionalitäten (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“) findet sich auf der Webseite www.alphabeet.org.
(2) Das Vorhalten der Leistungspakete auf der Webseite stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Nutzer gibt eine bindende Annahmeerklärung ab, indem er ein Leistungspaket auswählt und den Bezahlprozess vollständig abschließt. Der Vertrag kommt damit unmittelbar zustande. Vor Abschicken der Bestellung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen und dabei etwaige Fehler korrigieren.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise, die auf der Website www.alphabeet.org angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Nutzer kann die Zahlung mit den auf der Webseite angebotenen Zahlungsmitteln vornehmen. Weitere Informationen zu den Zahlungsbedingungen sind auf der Webseite des Lizenzgebers abrufbar.
(3) Die Zahlung ist für den jeweils im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewählten Zeitraum im Voraus fällig und zahlbar und wird jeweils zu Beginn des aktuellen Jahres- oder Monatszeitraums abgebucht.
(4) Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Lizenzgeber nicht aus.
§ 5 Benutzung der Software
Die Benutzung der Software erfolgt über die Webseite www.alphabeet.org und ist über den Internetbrowser des Nutzers ohne Zusatzsoftware möglich. Zusätzlich kann der Nutzer ohne Mehrkosten eine Softwareversion für mobile Endgeräte (nachfolgend “App”) nutzen, die für bestimmte Betriebssysteme in den entsprechenden Online-Marktplätzen von Drittanbietern (nachfolgend “App-Stores”) erhältlich ist. Die Kompatibilität mit bestimmten Internetbrowsern oder Betriebssystemen wird nicht zugesichert. Eine Liste kompatibler Browser und Betriebssysteme ist auf www.alphabeet.org einsehbar. Die Benutzung der Software darf ausschließlich durch den Nutzer erfolgen.
§ 6 Rechte an der Software
Sämtliche Rechte an der Software stehen exklusiv dem Lizenzgeber zu. Durch die Bereitstellung der Leistungspakete wird dem Nutzer lediglich das nicht-exklusive Recht eingeräumt, die Software im Rahmen des jeweiligen Abonnements zu benutzen. Soweit zur Benutzung erforderlich, darf die Software in den Arbeitsspeicher des Nutzer-Endgeräts geladen werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, dauerhafte Speicherung oder anderweitige Nutzung der Software ist nicht gestattet. Der Lizenzgeber behält sich insoweit sämtliche Rechte vor. Eine Offline-Bereitstellung der Software, etwa durch Herunterladen oder auf einem Datenträger, erfolgt nicht.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Lizenzgeber stellt lediglich eine Möglichkeit für den Nutzer zur Verfügung, mit Benutzung der Software ein Beet zu planen, um Nahrungsmittel anzubauen. Die Leistung des Lizenzgebers erstreckt sich demzufolge ausschließlich auf die Funktionalität und Verfügbarkeit der Software, dagegen nicht auf ein bestimmtes Benutzungsergebnis. Sofern und soweit das Leistungspaket das Herunterladen der Dateien beinhaltet, gehört zur Leistung des Lizenzgebers auch das Bereitstellen der Dateien zum Herunterladen.
(2) Die Software kann von dem Nutzer über Standard-Internetbrowser genutzt werden. Die App erfordert das passende Betriebssystem auf dem mobilen Endgerät des Nutzers. Die Bereitstellung des Browsers, des Betriebssystems, des App-Stores sowie einer hinreichend schnellen Internetverbindung ist Sache des Nutzers und nicht Gegenstand der Leistungen des Lizenzgebers. Die Bereitstellung der Software erfolgt durch Zugänglichmachen der Software auf dem Server des Lizenzgebers. Die Erreichbarkeit des Servers über das Internet fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Lizenzgebers.
(3) Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche zur Verfügung steht. Insbesondere kann es aufgrund von technischen Fehlern, Wartungsarbeiten und Softwareupdates zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Software kommen. Darüber hinaus garantiert der Lizenzgeber keinen vollständigen Funktionsumfang für veraltete Betriebssysteme oder Endgeräte.
(4) Die Leistung des Lizenzgebers ist nur mangelhaft, wenn diese in wesentlichen Punkten von der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Leistungspakets negativ abweicht. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Leistungspakete und die darin enthaltenen Funktionalitäten fortzuentwickeln, soweit sich hierdurch der Nutzungsumfang für den Nutzer nicht wesentlich verschlechtert.
(5) Bei dem Leistungspaket „Test-Abo“ handelt es sich um eine kostenlose Möglichkeit, die Software mit beschränkten Funktionalitäten testen zu können. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Lizenzgebers, auf die kein Anspruch besteht. der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das “Test-Abo“-Leistungspaket abzuschalten oder dessen Funktionalitäten zu ändern. Gewährleistungsansprüche für den Fall, dass das Leistungspaket “Test-Abo“ nicht, nicht mehr oder nicht wie beschrieben zur Verfügung steht, bestehen nicht.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Lizenzgeber den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
§ 9 Rechte Dritter
Des Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software frei von Rechten Dritter ist. Für den Fall, dass Dritte berechtigterweise Ansprüche an der Software geltend machen, durch welche die Benutzung der Software durch den Nutzer beeinträchtigt wird, ist der Lizenzgeber berechtigt, nach eigenem Ermessen die Software zu ändern, so dass diese die Drittrechte nicht mehr verletzt, von dem Dritten die erforderlichen Lizenzen zu erwerben oder eine alternative Software zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass dies nicht möglich oder für den Lizenzgeber unzumutbar sein sollte, ist dieser berechtigt, die betroffenen Leistungspakete zu kündigen. In diesem Fall werden Vorauszahlungen für Nutzungszeiträume, in denen die Software aufgrund der Kündigung nicht mehr genutzt werden kann, zurückerstattet.
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Lizenzgeber nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der farmee GmbH, Badergasse 8, 70372 Stuttgart, support@alphabeet.org, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Kunde den Lizenzgeber nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
An farmee GmbH, Badergasse 8, 70372 Stuttgart, support@alphabeet.org
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
Bestellt am (*): ___________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Datum: ______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
______________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Leistungspakete haben eine unbestimmte Laufzeit und können durch beide Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums (Jahr oder Monat) ordentlich in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail gekündigt werden. Die E-Mailadresse des entsprechenden Nutzeraccounts muss dabei angegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr bzw. bei monatlichem Abonnement um einen weiteren Monat.
(2) Für den Fall, dass der Nutzer während eines laufenden Vertragszeitraums ein höherpreisiges Leistungspaket bestellt, wird das bestehende niedrigpreisigere Leistungspaket automatisch mit sofortiger Wirkung gekündigt. Eventuell bereits geleistete Zahlungen für Zeiträume, in denen das niedrigpreisigere Leistungspaket nicht mehr genutzt werden kann, werden dem Nutzer zurückerstattet bzw. mit dem Preis des neuen Leistungspaketes verrechnet. Die Bestellung des höherpreisigen Leistungspaketes erfolgt für einen eigenen monatlichen oder jährlichen Vertragszeitraum und nicht für die Restlaufzeit des niedrigpreisigeren Leistungspaketes.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Lizenzgeber liegt insbesondere vor, wenn
a) der Nutzer mit der Bezahlung des Entgelts für mehr als zwei Abrechnungszeiträume im Verzug ist;
b) der Betrieb der Software insgesamt durch den Lizenzgeber eingestellt wird. In diesem Fall werden Vorauszahlungen für Nutzungszeiträume, in denen die Software aufgrund der Kündigung nicht mehr genutzt werden kann, zurückerstattet.
(4) Im Kündigungsfall erlischt das Recht des Nutzers zur Nutzung der Software. Ein Anspruch auf dauerhafte Abrufbarkeit von Nutzungsdaten (wie z.B. individuelle Beetpläne) nach der Kündigung besteht nicht.
§ 12 Änderungsvorbehalt
Der Lizenzgeber ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Lizenzgeber wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu. Der Lizenzgeber wird den Nutzer über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzern und dem Lizenzgeber der Sitz des Lizenzgebers.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.